Gebuehren
Decktaxe:
1000 Euros
Fuer Rom, NRHA Money earning
und / oder 1A Praemien Stuten wird die Deckgebuehr auf 650 Euros
reduziert.
Wir geben eine LFG (Bedingungen
siehe unter Deckvertrag)
Pensionskosten:
Die Pension fuer eine
Stute betraegt 12 Euro pro Tag, Stute mit Fohlen
17 Euro pro Tag.
Deckakt:
Natursprung
Deckvertrag
Zwischen dem Hengsthalter
Isabella Stewart, 309 Rue des Peupliers, 39230 Bois de
Gand, Tel. (33) 3-84486497 und dem
Stutenbesitzer:
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Anschrift:
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Name der Stute:
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Reg.Nr.:
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wird folgender Deckvertrag
geschlossen:
Die Stute wird von dem
Appaloosa-Hengst "Top Quest Zeuss" Reg. Nr. 567360
bedeckt.
Es gelten die
Deckbedingungen, die Bestandteil dieses Vertrages sind.
Diese sind von dem Stutenbesitzer zu unterschreiben.
Bei Anlieferung der Stute
muessen dem Hengsthalter folgende Nachweise zur
Verfuegung gestellt werden:
-
Original-Abstammungsnachweis
(und Fotokopie, Vorder-und Rueckseite),
-
Tupferprobe (nicht
aelter als 3 Wochen)
-
Impfpass der Stute mit
Nachweis der Virusabortimpfung
-
Equidenpass
Der Stute sind vor der
Anlieferung die hinteren Hufeisen abzunehmen.
Der Hengsthalter gewaehrt
die Lebendfohlengarantie, er obliegt keiner
Erfolgshaftung der Stutenbedeckung. Die Nachbedeckung
ist im Folgejahr in Anspruch zu nehmen.
Die Decktaxe von
1000
Euro (reduziert auf 650 Euro fuer Rom, NRHA Money earning
und / oder 1A Praemien Stuten) ist vor dem ersten Sprung
faellig. Das Pensionsgeld fuer die Stute betraegt 12
Euro pro Tag, sowie 5 Euro bei mitlaufendem Fohlen.
Deckbedingungen:
-
Es werden nur durch
den Appaloosa Horse Club USA zugelassene Stuten der
Bedeckung zugefuehrt.
Die anzunehmende Stute muss halfterfuehrig sein.
-
Es wird eine
Lebendfohlengarantie gegeben. Bleibt die Stute
guest, resorbiert, verfohlt, oder wird ein nicht
lebensfaehiges Fohlen geboren, so kann im Folgejahr
kostenlos nachgedeckt werden, das heisst, es wird
keine neue Decktaxe erhoben. Pensionskosten gehen in
diesem Fall trotzdem zu Lasten des Stutenbesitzers.
Stellt ein vom Hengsthalter
zu benennender Tierarzt Zuchtuntauglichkeit fest, so
entfaellt die Lebendfohlengarantie
-
Es wird keine
Farbgarantie gewaehrleistet.
-
Jede Stute muss eine
einwandfreie Tupferprobe vorweisen, die nicht aelter
als drei Wochen ist. Sollte der Hengsthalter Zweifel
an der Tupferprobe haben, kann er auf Kosten des
Stutenbesitzers eine neue Tipferprobe erstellen
lassen. Falls im Herkunftsland der Stute waehrend
der letzten 12 Monaten Virusabort aufgetreten ist,
kann die Stute nicht angenommen und gedeckt werden.
Bei Nichtangabe kann der Stutenbesitzer
schadensersatzpflichtig gemacht werden.
-
Fuer Schaeden, die im
Zusammenhang mit der Bedeckung entstehen, wird keine
Haftung uebernommen.
-
Stuten, die sich nicht ohne Gefahr
fuer den Hengst oder das Deckpersonalbedecken lassen,
sind nach Ruecksprache mit dem Stutenbesitzer
abzuholen und werden nicht bedeckt. In diesem Fall
sind nur die Unterstellkosten zu bezahlen. Die
Decktaxe wird zurueckerstattet.
-
Im Falle einer
Erkrankung der Stute waehrend der Aufstallung, kann
der Hengsthalter einen Tierartz seiner Wahl und auf
Kosten des Stutenbesitzers zuziehen und mit der
Behandlung betrauen. Der Stutenbesitzer ist zu
informieren.
-
Stutenbesitzer sind
haftungsrechtlich Tierhalter und sind vom
Hengsthalter auf den Abschluss einer
Tierhalterhaftpflichtversicherung hingewiesen worden.
Der Stutenbesitzer stellt den Hengsthalter vor allen
Anspruechen Dritter frei und traegt die
Gefaehrdungshaftung fuer die Stute/ das Fohlen
gemaess Paragraf 833 BGB.
-
Die Decktaxe ist vor
dem ersten Sprung faellig, die Kosten fuer die
Unterbringung und eventuelle Tierarztkosten sind bei
Abholung der Stute / Fohlen an den Berechtigten der
Deckstation zu bezahlen.
-
Nichtschriftliche
Angaben gelten als nicht gegeben. Gerichtsstand ist
in jedem Falle Lons Le Sauniers.
Hengstbesitzer
Stutenbesitzer
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Bois de Gand,
den _______________
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Deckvertrag